Urheberrechte ETF-Dokumente
    Sämtliche Urheberrechte aller offiziellen ETF-Dokumente liegen bei der ETF-Geschäftsstelle, vertreten durch den General Manager (Geschäftsstellenleiter).

    Dies bezieht sich ausdrücklich auf alle Produkte, Schriftstücke und Graphiken, die mit der Bezeichnung
    EURO TAEKWONDO FEDERATION (ETF) versehen sind, insbesondere auch alle ETF-Logos.

    Nachdruck, Kopie, Vervielfältigung, Abschrift, Übernahme in elektronische Speichermedien, Internetpräsentation  usw. ist ausschliesslich nach vorher erteilter Genehmigung durch die Geschäftsstelle zulässig. 
    Dies gilt ebenso für weitere Vorlagen, Texte und Graphiken, die von der Internetseite der ETF heruntergeladen und in der Folge nicht für Zwecke der ETF verwendet werden. 



    Registrierte ETF-Mitglieder (siehe Webseite) dürfen das ETF-Logo und / oder den Begriff 
    EURO TAEKWONDO FEDERATION (ETF) auf eigenen Briefköpfen, Visitenkarten, Webseiten und für die Werbung für offizielle ETF-Veranstaltungen grundsätzlich nutzen. Für rein clubeigene oder private Veranstaltungen und Zwecke ist die Verwendung nur mit Genehmigung der Geschäftsstelle möglich.

    Eine missbräuchliche Verwendung oder Verfälschung von Originalen der ETF kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. 
     
     
    >>> 08-2008

       

    ETF-Prüfungs-Urkunden
    REGELUNG AB OKTOBER 2002

    Es wird darauf hingewiesen, dass ETF-Prüfungs-Urkunden bei Prüfungen ab Oktober 2002 nur gültig sind, wenn sie mit einem dem Stempel oder Siegel der Geschäftsstelle versehen worden sind.

    Jede Urkunde wird vor dem Versand gültig gesiegelt.
    Seit 2006 wird ein neues "Sicherheitssiegel" für jede Urkunde verwendet.
    Eine Siegelmarke gibt es auch bei Passeinträgen über Dan-Grade.

    Der jeweilige Verein/Prüfer sollte vor Abdruck des Prüfersiegels darauf achten, dass die Urkunden eins der Geschäftsstellenzeichen aufweisen und mit der Unterschrift des General Managers versehen sind.

    Alle Urkunden, die nach dem 01.10.2002 für eine Gürtelprüfung verwendet werden und von der Geschäftsstelle nicht entsprechend freigestempelt oder gesiegelt wurden, sind ungültig.

    Der Aussteller / Inhaber solcher Urkunden muss mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, da es sich hierbei um einen Verstoss gegen Urheberrechte / Urkundenfälschung handelt.


    Startpage www.etftaekwondo.de