Urheberrechte
ETF-Dokumente
Sämtliche Urheberrechte
aller offiziellen ETF-Dokumente liegen bei der ETF-Geschäftsstelle,
vertreten durch den General Manager (Geschäftsstellenleiter).
Dies bezieht sich ausdrücklich
auf alle Produkte, Schriftstücke und Graphiken, die mit der
Bezeichnung
EURO TAEKWONDO FEDERATION
(ETF) versehen sind, insbesondere auch alle ETF-Logos.
Nachdruck, Kopie, Vervielfältigung,
Abschrift, Übernahme in elektronische Speichermedien, Internetpräsentation
usw. ist ausschliesslich nach vorher erteilter Genehmigung durch die Geschäftsstelle
zulässig.
Dies gilt ebenso für
weitere Vorlagen, Texte und Graphiken, die von der Internetseite der ETF
heruntergeladen und in der Folge nicht für Zwecke der ETF verwendet
werden.
Registrierte
ETF-Mitglieder (siehe Webseite) dürfen das ETF-Logo und / oder
den Begriff
EURO TAEKWONDO FEDERATION
(ETF) auf eigenen Briefköpfen, Visitenkarten, Webseiten und für
die Werbung für offizielle ETF-Veranstaltungen grundsätzlich
nutzen. Für rein clubeigene oder private Veranstaltungen und Zwecke
ist die Verwendung nur mit Genehmigung der Geschäftsstelle möglich.
Eine missbräuchliche
Verwendung oder Verfälschung von Originalen der ETF kann zivil- und
strafrechtlich verfolgt werden.
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08-2008
ETF-Prüfungs-Urkunden
REGELUNG AB OKTOBER
2002
Es wird darauf hingewiesen,
dass ETF-Prüfungs-Urkunden bei Prüfungen ab Oktober 2002 nur
gültig sind, wenn sie mit einem dem Stempel oder Siegel der Geschäftsstelle
versehen worden sind.
Jede Urkunde wird vor dem
Versand gültig gesiegelt.
Seit 2006 wird ein neues
"Sicherheitssiegel" für jede Urkunde verwendet.
Eine Siegelmarke gibt es
auch bei Passeinträgen über Dan-Grade.
Der jeweilige Verein/Prüfer
sollte vor Abdruck des Prüfersiegels darauf achten, dass die Urkunden
eins der Geschäftsstellenzeichen aufweisen und mit der Unterschrift
des General Managers versehen sind.
Alle Urkunden, die nach
dem 01.10.2002 für eine Gürtelprüfung verwendet werden
und von der Geschäftsstelle nicht entsprechend freigestempelt oder
gesiegelt wurden, sind ungültig.
Der Aussteller / Inhaber
solcher Urkunden muss mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen,
da es sich hierbei um einen Verstoss gegen Urheberrechte / Urkundenfälschung
handelt. |
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