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"Karteileichen"-Regelung (Geschäftsordnung) 2008 aktualisiert 06-2009 Seit Gründung der ETF war die "unbefristete" Mitgliedschaft (ohne Jahresgebühren) ein Prinzip unseres Sportverbandes. Seit 2007 gibt es grundsätzlich auch die Möglichkeit einer "Jahresmitgliedschaft" bzw. 3-Jahresmitgliedschaft - sowohl für Verbände, Vereine, Sportschulen, sonstige Organisationen und auch für sogenannte "Einzelmitglieder" = Sportler, die keinem der ETF angeschlossenen Clubs angehören. Die Zahl der ETF-Mitglieder ist seit dem Jahr 2000 mit damals einer kleinen Anzahl von "Gründern" deutlich angewachsen - einen oder mehrere Gründe dafür muss es offensichtlich geben - dennoch ist es in der ETF in einer bestimmten Hinsicht wohl nicht viel anders als in einigen anderen Verbänden. Es gibt immer ein
paar völlig unsolidarische Mitglieder, einige Leute verbinden eine
(kurzfristige) Mitgliedschaft lediglich mit ziemlich egoistischen Motiven
und Interessen und ein gewisser Bodensatz von komplett "Passiven" ist
wohl auch nicht zu vermeiden, denn tatsächlich taucht dieser und jener
Club oder Trainer / Prüfer in der ETF niemals aktiv auf.
Wer allerdings jahrelang
verschwunden bleibt und an einer (aktiven) Teilnahme an gemeinsamen ETF-Events
= Lehrgängen, Seminaren, Wettkämpfen usw. erkennbar überhaupt
kein Interesse zeigt, sollte auf "Dauer"
So ein Mitglied ist schlichtweg wirklich nur eine "Karteileiche". Es gibt noch einen anderen Grund, jede Art von "Karteileiche" zu entsorgen, also auch eine Veröffentlichung auf der ETF-Internetseite zu vermeiden: Mit dem Begriff ETF wird nämlich bisweilen in der einschlägigen Szene einiger Unsinn betrieben - unschöne Beispiele sind Fälle wie ein bekannter nerviger "Gästebucheinträger", der nur sehr kurzfristig ETF-Mitglied war, ein nicht autorisierter angeblicher ETF-Repräsentant für Kroatien oder die Affäre "Falscher ETF-Präsident in Moldawien" und der Fall eines selbsternannten "ETF-Präsidenten" in Indien, der die Geschäftsstelle eines Tages mit grossen Plänen und mehreren hauseigenen ETF-email Adressen überraschte. Wir bekamen beispielsweise
auch "Beschwerden" über bzw. Anfragen nach (angeblichen) ETF-Danträgern,
die bei uns niemals eine Prüfung abgelegt hatten - lediglich der heimische
Club stand oder steht seit Jahren auf der ETF-Webseite aufgeführt.
Der ist in alten Zeiten mal angemeldet worden, seitdem ist von dort niemals
jemand aufgetaucht.
Aus diesem Grund gilt folgende "Karteileichen-Regelung" der ETF: Ein registriertes Mitglied kann nach 2 Jahren wieder komplett und ohne gesonderte Mitteilung aus der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn erkennbar ist, dass dieser Club nachweislich keinerlei Teilnahme am ETF-Sportverkehr betreibt und auch keinen registrierten ETF-Lizenzprüfer angemeldet hat, der ordentliche ETF-Gürtelprüfungen durchführt. Im Fall aufgrund
von Regelverstössen schuldhaft gestrichener Lizenzprüfer kann
diese Streichung fristlos, spätestens zum Ablauf des Sportjahres,
erfolgen.
Bei den "Karteileichen"
unter den Dan-Trägern gilt die Regel:
EURO TAEKWONDO FEDERATION
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